Ein ISFP soll Sie bei Ihrer Haussanierung Schritt für Schritt unterstützen.
Der Sanierungsfahrplan wird für jeden Kunden persönlich und individuell angefertigt.
Vorteile auf einen Blick:
• Anpassung der persönliche Lebensumstände.
• Berechnung von Klimaschutz und Energiekosteneinsparung.
• Zukünftige Sanierungsmaßnahmen werden vorausgeplant und aufeinander abgestimmt.
• Extra-Bonus: Tilgungszuschuss in Höhe von 5% für jedes weitere Sanierungsvorhaben.
Gut zu wissen:
Für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans können Sie ebenfalls eine Förderung erhalten und 80% der Kosten dafür einsparen. Wie das geht? Ihr Energie-Effizienz-Experte (EEE) beantragt den hierfür vorgesehenen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Quelle: Gut beraten, besser saniert. – Die Energieberatung für Wohngebäude
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Flyer 2,12MB Download
Wie bekomme ich einen individuellen Sanierungsfahrplan?
1. Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch mit dem Energieberater in ihrem Zuhause. Sie besprechen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die Sanierung Ihres Eigenheims. In diesem Gespräch können auch nicht energetische Fragen gestellt werden, wie z.B. der Umbau für ein altersgerechtes Wohnen.
2. Im zweiten Schritt wird der Ist-Zustand des Hauses aufgenommen. Das macht der Energieberater um einen realistischen Gesamteindruck vom Effizienz-Niveau ihrer Immobilie zu erhalten. Dabei kann festgestellt werden wo die Schwachstellen des Hauses liegen. Für eine anschauliche Darstellung des Effizienz-Niveaus wird das Haus dabei in sieben Farbklassen unterteilt. (Grün = beste Effizienz, und Rot = schlechteste Effizienz)
3. Im dritten Schritt werden Sanierungsvorschläge entwickelt und individuelle Maßnahmepakete vorgeschlagen. Es können insgesamt 2 bis max. 5 solcher Maßnahmenpakete hintereinander realisiert werden. Dabei muss ein Zeitrahmen von 15 Jahren eingehalten werden, um die Fördermittel zu erhalten.
4. In vierten Schritt wird der ISFP abgestimmt und fertiggestellt.
Dokumente
Am Ende der Beratung erhalten Sie folgende Dokumente:
• „Mein Sanierungsfahrplan“ – mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten
• „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inkl. der jeweiligen Effizienzmaßnahme
Jetzt können Sie die Maßnahmen beim Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen und den gewünschten Kredit bzw. Zuschuss beantragen.
Aufgepasst:
Nicht aufgeführte Maßnahmen im ISFP werden auch nicht gefördert!
Zielgruppen des ISFP
Die Zielgruppen des ISFP:
• Eigentümer von Wohngebäuden
• Wohnungseigentümergemeinschaften
• Nießbrauchberechtigte
• Mieter/Pächter
Die Voraussetzungen für ein ISP sind:
• Das Gebäude steht in Deutschland
• Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück
• Das Gebäude wird überwiegend zum Wohnen genutzt
Förderhöhe
Die Förderhöhe beim ISFP beträgt:
80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ein Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzungen.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenden, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Quelle und Links:
https://www.kfw.de
https://www.bafa.de
https://www.co2online.de
Alle Informationen rund um die Energieberatung für Wohngebäude sowie die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen qualifizierten Energieberaterinnen und -berater in Ihrer Nähe finden Sie online: www.machts-effizient.de/energieberatung-gebaeude